Das kleine Wesen in meinem Bauch hat -wenn man der App Glauben schenken soll, in dieser Woche eine Transformation von der Avocado zum Ingwer hingelegt! Viel spannender als diese Gemüsevergleiche finde ich jedoch, dass ich das Menschlein seit ein paar Tagen von außen, wie von innen spüre. Nun ist der Unterschied zwischen Pups im Darm und Kindsbewegungen eindeutig auszumachen. Am besten merke ich es, wenn ich mich flach auf den Rücken lege und beide Hände unterhalb des Bauchnabels platziere. Meist liegt es dann gebettet auf meiner Harnblase und tritt mich in die Leisten. Jetzt weiß ich auch, was da unten immer mal so ziept. Mit dem Holzstethoskop konnte mein Mann allerdings bisher noch nichts hören. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass seine Festival-geschädigten Ohren so ein zartes Herzchen blubbern hören können. Mit dem handelsüblichen Onkel-Doktor-Stethoskop, was ich ja aufgrund seiner Flexibilität selbst zum Aushorchen benutzen kann, waren unsere Bemühungen auch nicht von Erfolg gekrönt. Die Dinger sind viel zu empfindlich und lassen einen alles mögliche Hören, nur das Herzchen nicht. Zumindest nicht in dieser Schwangerschaftswoche.
Der Bauch nimmt nun auch so langsam Form und Größe an. Allerdings ist er noch nicht eindeutig als Schwangerschaftsmurmel zu erkennen, sodass noch nicht eingeweihte Freundinnen wohl überlegen: „Ist sie einfach nur fett oder schwanger?“. Nachdem ich sie aufgeklärt habe, macht die Kugel dann in deren Augen eine Verwandlung vom Schmer- zum Babybauch durch. Wieder ein Beweis, wie Erfahrung und Wissen unsere Wahrnehmung beeinflussen. Und es gibt mir einen Hinweis darauf, dass ich nicht mehr viel Zeit habe, einen Job zu finden. Ab Ende Januar wird es vermutlich schwierig werden, den Bauch unter einem bewerbungstauglichen Blazer zu verstecken. Auf dem Arbeitsamt wollte man mir übrigens erzählen, dass ich sowieso gekündigt werden würde, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt. Schließlich sei ich dann noch in der Probezeit und eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. Nun, ein kurzer Blick in die Google Suchergebnisse liefert ja schon die Antwort: „Wenn es in einem Unternehmen zu betrieblichen Kündigungen kommt, müssen laut dem Gesetzgeber die Mitarbeiter auf Probezeit zuerst entlassen werden. Geschützt werden nur Schwangere – diese sind bis einen Monat nach der Geburt des Kindes unkündbar.“ (Quelle: absolventa.de) Wie das Ganze jedoch in der Praxis umgesetzt wird, ist mir natürlich nicht bekannt. Im schlimmsten Fall muss man wohl sein Recht vor Gericht erstreiten. Nun gut, morgen ist erst mal Weihnachten und bis zum Ende des Jahres wird sich von Seiten der potentiellen Arbeitgeber nicht mehr viel tun.
In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern ein frohes Fest und besinnliche Feiertage!