Die Unmöglichkeit eines Beschäftigungsverbotes

Zum Glück geht es mir weitesgehend gut. Heute wäre ich zwar fast in einer Arztpraxis kollabiert. Aber das kann schon mal passieren, wenn man eine Stunde am Vetreter-Tresen steht und auf die Ärzte wartet. Obwohl ich mir wie eine Kanonenkugel vorkomme, scheint  sich meine Wampe für andere entweder unsichtbar oder als peinliche Fettmurmel zu präsentieren, weshalb ich es niemanden vorwerfen möchte, mich arme Schwangere da so lange stehen zu lassen.

Ich bin im Pharmaaußendienst tätig und werde mich wohl bis zum bitteren Ende  hinters Lenkrad klemmen müssen. Für Außendienstler sind die Regelungen zum Thema Beschäftigungsverbot nämlich industriefreundlich schwammig formuliert. Ich bin zwar CMV-negativ,  aber auch das nützt mir wenig, da meine Kundschaft zu Null komma Null Prozent aus Kinderärzten mit entsprechend verseuchten Wartezimmern besteht. Ich steuere zwar ein Auto, aber nicht mehr als 50% meiner Arbeitszeit. Es kann mitunter schon mal vorkommen, dass ich 4-6 Stunden im Auto sitze, das ist aber höchst selten. Meist sitze ich wohl 3 Stunden hinterm Steuer, wobei ich bisher noch nie die Zeit gestoppt habe. Demnächst werde ich das tatsächlich tun. Eine Woche lang die Fahrtzeit dokumentieren.

Die Richtlinie sieht vor, dass bei schlechten Wetterverhältnissen der Arbeigeber abwägen muss, ob es der werdenden Mutter zu zumuten  ist, sich der erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Das hört sich total realistisch an: Mein Arbeitgeber mit Sitz in Schwabenländle verfolgt die Wetterprognose für den Freiburger Raum und ruft mich in der früh an, damit ich nicht arbeite und das volle Gehalt beziehe. Ja, so hätte ich die Schwaben auch eingeschätzt…

Ja, es ist also theoretisch möglich, ein Berufsverbot im Außendienst zu bekommen. Praktisch ist es unmögllich. Und einen Gynäkologen zu finden, der einem dies ausstellt, scheint ebenfalls utopisch zu sein…zumindest in meiner Branche. Eine Freundin, die allerdings im Innendienst beschäftigt ist, bekam noch nicht mal eins ausgestellt, als sie Muttermundswirksame, vorzeitige Wehen bekam. Als sie schließlich damit im Krankenhaus landete, war es für ein BV zu spät. Sie erhielt Krankengeld mit entsprechenden Auswirkungen aufs Elterngeld.

Weich wie Toastbrot

Seit Beginn des Jahres wurde das Mutterschutzgesetzt endlich noch mehr aufgeweicht. Damit wir schwangeren Arbeitnehmerinnen nun auch bei Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht hinten anstehen müssen, ist nun auch an den besten Tagen und Nächten des Jahres arbeiten erlaubt. Es muss dann schon gut begründet sein…ist klar! Aber wat mutt, dat mutt. „Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten.“ Welche Frau kann da schon nein sagen, wenn der Chef einen mit Dackelblick um nachtarbeit bittet?!  „Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.“ Nichts sagen bedeutet halt Zustimmung…

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